Rechtsprechung
VG Bayreuth, 05.04.2006 - B 4 K 05.774 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Hotel; Befugnis zur Schätzung
Eine Kurbeiträge erhebende Kommune ist in einem Haftungsbescheid gegenüber den Unterkunftgebern (hier: einem Hotel) entsprechend § 162 AO i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) NKAG 2012 zur Schätzung der Anzahl der Kurzzeitgäste und der Anzahl der Übernachtungen befugt (entgegen OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - und - B 4 K 05.774 -).Der in der Rechtsprechung zur Haftung von Unterkunftgebern für Kurbeiträge - wie auch vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil - vertretenen Auffassung, wonach in einer Vielzahl von Abgabefällen, für die ein Haftungstatbestand eingetreten sein könne, nicht eine durchschnittliche Anzahl von Abgabefällen und ein durchschnittlicher Abgabensatz geschätzt werden dürfe, sondern die Voraussetzungen für die Heranziehung individuell ermittelt werden müssten und die Gemeinde daher die Übernachtungsfälle feststellen müsse (OVG MV…, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - juris Rn. 50; VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - juris Rn. 39 und - B 4 K 05.774 - juris Rn. 42; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 1.11.1991 - 5 TH 1431/89 - KStZ 1992, 175), vermag der Senat hingegen jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht zu folgen.
- OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16
Schätzung der Kurbeiträge durch die erhebende Kommune bei Betrieb eines …
Eine Kurbeiträge erhebende Kommune ist in einem Haftungsbescheid gegenüber den Unterkunftgebern (hier: einem Betreiber eines Wohnmobilparkplatzes) entsprechend § 162 AO i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) NKAG 2012 zur Schätzung der Anzahl der Übernachtungen befugt (siehe auch Parallelentscheidung, Urteil vom 28.2.2018 - 9 LC 217/16 - entgegen OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - und - B 4 K 05.774 -).Der in der Rechtsprechung zur Haftung von Unterkunftsgebern für Kurbeiträge - wie auch vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil - vertretenen Auffassung, wonach in einer Vielzahl von Abgabefällen, für die ein Haftungstatbestand eingetreten sein könne, nicht eine durchschnittliche Anzahl von Abgabefällen und ein durchschnittlicher Abgabensatz geschätzt werden dürfe, sondern die Voraussetzungen für die Heranziehung individuell ermittelt werden müssten und die Gemeinde daher die Übernachtungsfälle feststellen müsse (OVG MV…, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - juris Rn. 50; VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - juris Rn. 39 und - B 4 K 05.774 - juris Rn. 42; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 1.11.1991 - 5 TH 1431/89 - KStZ 1992, 175), vermag der Senat hingegen jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht zu folgen.
- VG München, 17.12.2010 - M 10 K 10.4473
Haftungsbescheid für Kurbeitrag
Soweit der Kurbeitrag bereits bezahlt wurde, darf nach dem Gedanken des § 191 Abs. 5 AO kein Haftungsbescheid an den Kläger ergehen ( Loose in Tipke/Kruse, AO, Losebl., Stand: 123. EL Juli 2010, § 191 RdNr. 18; zur Akzessorietät der Haftung vgl. auch VG Bayreuth v. 05.04.2006 Az. B 4 K 05.774 RdNr. 42).